Kindergarten mit Wohnbebauung auf bisherigem Spielplatz / Bolzplatz (FNP NEU)
Auf der Fläche 5 befindet sich heute der Bolz- und Spielplatz an der Kreuzung Wormser-Straße / Sedlweg / Landrat-Dr-Frey-Straße. Diese öffentliche Grünfläche möchte die Stadt Neusäß umwidmen und einen Kindergarten auf diesem Grundstück errichten.
Im aktuellen Flächennutzungsplan von 2019 ist diese Fläche als
„Öffentliche Grünfläche mit Spielplatz und Sportplatz“
eingestuft.
Es stellt sich die Frage, warum die Errichtung eines neuen Kindergartens nicht mit anderen, bereits im Flächennutzungsplan vorgesehenen Nutzungen kombiniert werden kann. Warum kann z.B. im Haus der Bildung nicht im Erdgeschoss ein Kindergarten integriert werden? Warum kann der Kindergarten nicht bei der unter 6 geplanten Wohnbebauuung integriert werden?
Mit der jetzigen Planung werden weitere Grünflächen vernichtet. Durch den zu erwartenden Bring- und Abholverkehr zum Kindergarten werden Lärm, Verkehrsemissionen und -gefahren weiter in das Wohngebiet hinein verlagert, anstatt diese negativen Auswirkungen auf das Gebiet des bestehenden Schulzentrums zu beschränken.
Stoppt den Flächenfraß in Neusäß
- Keine weitere Ausweisung von Bebauungsflächen im Norden von Alt-Neusäß
- Keine weitere Umwidmung von Grün-, Frei- und Sonderflächen
- Ausnutzung der bereits ausgewiesenen Flächen zur Bebauung
- Keine zusätzliche Straßenanbindung für das Thalergelände
- Erweiterung des Gewerbegebietes Nord nur auf bereits ausgewiesenen Flächen
Grundlage aller o.g. Forderungen ist der gültige Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan von 2019.