Kiesverarbeitung und Recycling auf bestehenden Grün- und Ausgleichsflächen auf dem Thaler Gelände (FNP NEU)

Das Gebiet 10 befindet sich auf dem Thaler Gelände nördlich des Gewerbegebietes. Die jetzigen Planungen sehen vor, dass auf diesem Gebiet Anlagen zum Recycling entstehen sollen. Das betroffene Gebiet 10 wird im Entwurf zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans in zwei Gebiete unterteilt (siehe rot umrandete Flächen im Luftbild weiter unten).

Neue Recyclinganlagen und neuer Recylinghof der Stadt Neusäß

Auf der westlichen Fläche plant die Firma Thaler eine Ausweitung ihres Recyclinggeschäftes, wie es einem Artikel der Augsburger Allgemeinen vom 22.12.2021 zu entnehmen war. Auf der östlichen Seite möchte die Stadt Neusäß einen zentralen Recyclinghof errichten, der vermutlich zur Aufgabe der ortsnahen Recyclinghöfe in Steppach und Alt-Neusäß führen würde (siehe Stadtzeitung vom 8.12.2022).

Für das Thaler Gelände gibt es seit 2008 einen rechtsgültigen Bebauungsplan der Stadt Neusäß der im Detail festlegt, welche Bereiche auf dem Gelände aus Gründen früherer Eingriffe in die Natur als Ausgleichsmaßnahmen langfristig zu entwickeln und zu schützen sind. Dies betrifft den westlichen Teil des Gebietes 10, sowie u.a. auch den Thalersee. Auf dem östlichen Teil des Gebietes 10 war eine Photovoltaikanlage geplant, die bis heute nicht zur Ausführung kam.

Zusätzlich soll eine Straßenanbindung der neuen Flächen an das Gewerbegebiet entstehen, um insbesondere die Erreichbarkeit des Recyclinghofes mit dem PKW zu ermöglichen.

Vernichtung von schützenswerten Ausgleichsflächen mit Pionierwald

Um für die Belange des Natur- und Artenschutzes eine möglichst zusammenhängende Fläche auf dem Thaler Gelände zu schützen, wurde im rechtsgültigen Bebauungsplan für das Thaler Gelände von 2008 das in der Luftaufnahme in hellblau umrandete Gebiet aus Biotopen und dauerhaft zu schützenden Ausgleichsflächen festgelegt.

Dieses Gebiet soll nun nach dem vorliegenden Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans stark verkleinert bzw. dezimiert werden. Das ursprüngliche östliche „Sondergebiet für Photovoltaik“, auf dem gemäß Bebauungsplan eine landwirtschaftliche Fläche um eine Photovoltaikanlage ergänzt werden sollte, soll ebenfalls für Kiesverarbeitung und Recycling genutzt werden.

Wie man dem Luftbild und den weiter unten eingestellten Fotos entnehmen kann, geht es hier um großräumige, schützenswerte Ausgleichsflächen mit Pionierwald und landwirtschaftliche Flächen, die nach einer mehr als 15-jährigen geschützten Entwicklungszeit vernichtet werden sollen.

Flächen 3 und 10 (rote Umrandung) sind Gegenstand des Entwurfs für die 2. Änderung des Flächennutzungsplans, Beschluss Stadtrat vom 27.10.2022.
Die hellblaue Umrandung zeigt die im aktuellen Bebauungsplan von 2008 festgesetzten Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft.

Zerstörung eines zusammenhängenden Gebietes für Naherholung und Klimaschutz

Die Umwandlung von Grünflächen für die Gewerbegebietserweiterung (Fläche 3) und für Sondergebiete im Thaler Gelände für Kiesverarbeitung und Recycling (Fläche 10), sowie die neue Straßenanbindung aus dem Thaler Gelände heraus führen zur Zerstörung eines wichtigen zusammenhängenden Gebietes für die Naherholung, das Landschaftsbild und wichtiger Klimaschutzfunktionen zwischen den Stadteilen Alt-Neusäß, Täfertingen und Augsburg-Bärenkeller. Eine Zerstörung dieser Flächen wird auch negative Rückwirkungen auf die restlichen verbleibenden geschützten Flächen am Thalersee haben. Daher sind diese Planungen abzulehnen.

Stoppt den Flächenfraß in Neusäß

  • Keine weitere Ausweisung von Bebauungsflächen im Norden von Alt-Neusäß
  • Keine weitere Umwidmung von Grün-, Frei- und Sonderflächen
  • Ausnutzung der bereits ausgewiesenen Flächen zur Bebauung
  • Keine zusätzliche Straßenanbindung für das Thalergelände
  • Erweiterung des Gewerbegebietes Nord nur auf bereits ausgewiesenen Flächen

Grundlage aller o.g. Forderungen ist der gültige Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan von 2019.