Sondergebiet Sport / Freizeit / Erholung (FNP 2019)
Das Gebiet 1 ist im Flächennutzungsplan von 2019 als „Sondergebiet für Sport, Freizeit und Erholung“ ausgewiesen. Im Zeitungsartikel der Augsburger Allgemeinen Zeitung vom 7.7.2022 wurde berichtet, dass die Stadt ihr Vorkaufsrecht für dieses Grundstück nutzen wolle. Bürgermeister Richard Greiner wird zitiert, dass auf diesem Grundstück alles im Interesse der Bürger möglich sei, ob Gastronomie oder Freizeitangebote oder eine Nahwärmeversorgung.
Es werden also Nutzungen diskutiert, die wohl auch ein Blockheizkraftwerk nicht ausschließen.
Stoppt den Flächenfraß in Neusäß
- Keine weitere Ausweisung von Bebauungsflächen im Norden von Alt-Neusäß
- Keine weitere Umwidmung von Grün-, Frei- und Sonderflächen
- Ausnutzung der bereits ausgewiesenen Flächen zur Bebauung
- Keine zusätzliche Straßenanbindung für das Thalergelände
- Erweiterung des Gewerbegebietes Nord nur auf bereits ausgewiesenen Flächen
Grundlage aller o.g. Forderungen ist der gültige Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan von 2019.